AGB

Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB) Tagungs­raum Dachau

Angebotsbestätigung:

Die Buchung unserer Tagungsräume der Tagungsraum-Dachau ist verbindlich, sobald sie eine Auftragsbestätigung schriftlich per E-Mail von uns erhalten.

Mietzins und sonstige Vergütung:

(1) Der Mietzins einschließlich der Vergütung für die Bereitstellung von Personal und Erbringung zuvor definierter Dienstleistungen ist nach Rechnungsstellung sofort und ohne Abzug auf das angegebene Bankkonto oder in bar vor Ort zu entrichten. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (Auftragssumme).

(2) Bei Zahlungsverzug des Kunden/Veranstalters ist Tagungsraum-Dachau berechtigt, Mahngebühren in Höhe von 5,00 € zzgl. MwSt. zu berechnen.

Haftung:

Tagungsraum-Dachau übernimmt keine Haftung für Wertsachen sowie für Schäden an Fahrzeugen, die auf unserem Gelände abgestellt werden.

Tagungsraum-Dachau übernimmt keine Haftung für persönliche Gegenstände und Ihre Garderobe bei Unfall, Beschädigung, Verlust oder Diebstahl, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Haftung für vom Kunden/Veranstalter verursachte Schäden

  1. Der Kunde/Veranstalter haftet für von ihm verursachte Beschädigungen (z.B. Mobiliar, technische Ausstattung) und Verunreinigungen (z.B. Teppichböden, Wände). 
  2. Können durch den Kunde/Veranstalter verursachte Verunreinigungen so gereinigt werden, dass eine direkte Wiederbuchung des Raumes möglich ist, erheben wir eine Pauschale von 50 €. 
  3. Erfordern durch den Kunde/Veranstalter verursachte Verunreinigungen Reinigungs- oder Ausbesserungsarbeiten, die die sofortige Wiederbuchung des Raumes unmöglich machen, erheben wir eine Pauschale von 150 €. 
  4. Die Pauschale ist in bar oder per Banküberweisung zu entrichten. 
  5. Wird die Pauschale nicht entrichtet, haftet der Vertragspartner bzw. Veranstalter. 
  6. Bei Schäden, die durch externe Fachkräfte behoben werden müssen, haftet der Schadensverursacher für alle zusätzlich entstehenden Kosten. 
  7. Ist der Schadensverursacher nicht zu ermitteln, haftet der Vertragspartner bzw. Veranstalter.

Stornierung:

Tagungsraum-Dachau kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ein Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt. Dies gilt auch, wenn die Grundlage für das Nutzungsverhältnis mit dem Kunden/Veranstalter wegfällt.

Der Kunde/Veranstalter hat das Recht nach bestätigter Buchung bis 14 Tage vor dem jeweiligen Termin die Buchung zu stornieren.
Danach wird die volle Raummiete fällig.

Die endgültige Teilnehmeranzahl sowie die Speisen und Getränkeauswahl ist bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen, um diese zu gewährleisten.

Ausschluss antidemokratischer Veranstaltungen

Die Mietenden sind nicht berechtigt, die Mieträume zur Durchführung von Veranstaltungen zu nutzen, auf denen rechtsextremes, rassistisches, homophobes, antisemitisches oder antidemokratisches Gedankengut verbreitet wird, sei es von den Mietenden selbst oder von Besucher der Veranstaltung. Der Mieter bekennt mit der Anmietung, dass die Veranstaltung keine rechtsextremen, rassistischen, antisemitischen und antidemokratischen Inhalte haben wird. Dass heißt, dass insbesondere weder in Wort noch Schrift Freiheit und Würde des Menschen verächtlich gemacht oder Symbole, die im Geist verfassungsfeindlicher bzw. verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwendet werden dürfen. Sollte durch Teilnehmende der Veranstaltung gegen vorgenannte Bestimmungen verstoßen werden, hat der Vermieter für die Unterbindung der Handlung Sorge zu tragen, ggf. unter Anwendung des Hausrechts.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Vereinbarung ist Dachau.

Stand: 01.03.2023

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